Die Wohnflächenberechnung ist ein Verfahren zur Ermittlung der Wohnfläche eines Gebäudes oder einer Wohnung. Sie ist besonders wichtig für Mietverträge, Kaufverträge, Bauanträge und Fördermittel.
1. Rechtsgrundlagen und Normen
Die Wohnflächenberechnung kann nach verschiedenen Vorschriften erfolgen:
Wohnflächenverordnung (WoFlV, 2004) – Standard für Mietwohnungen und geförderten Wohnraum
DIN 277 – Wird häufig für Gewerbeimmobilien oder Berechnung der Bruttoflächen genutzt
Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) – Früher für Sozialwohnungen relevant
Die WoFlV ist die gängigste Grundlage in Deutschland, vor allem bei Mietverhältnissen.
2. Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?
Voll angerechnet (100%):
- Wohnräume (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer)
- Küche
- Bad und WC
- Flure, die zur Wohnung gehören
- Abstellräume innerhalb der Wohnung
Teilweise angerechnet (50%):
- Balkone, Loggien, Terrassen
- Wintergärten (unbeheizt)
Nicht angerechnet (0%):
- Kellerräume
- Heizungsräume
- Garagen
- Treppenhäuser
- Dachböden (wenn nicht ausgebaut)
3. Besonderheiten bei Dachgeschosswohnungen
Dachschrägen beeinflussen die Wohnfläche erheblich:
- Raumhöhe über 2 m → 100% anrechenbar
- Raumhöhe zwischen 1 und 2 m → 50% anrechenbar
- Raumhöhe unter 1 m → 0% anrechenbar
4. Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Berechnung erfolgt durch das Aufmaß aller Wohnräume, meist in Quadratmetern. Hierbei werden die Innenmaße der Räume (ohne Innenwände) erfasst.
Beispielrechnung:
Wohnzimmer: 20 m²
Schlafzimmer: 15 m²
Flur: 8 m²
Balkon: 6 m² (davon 50% = 3 m²)
Gesamte Wohnfläche: 46 m²
5. Grundflächenberechnung
Die Grundflächenberechnung ist ein Verfahren zur Ermittlung der Grundfläche eines Gebäudes oder Grundstücks. Sie dient zur Bestimmung der bebauten und unbebauten Flächen und ist wichtig für Bauanträge, Genehmigungen sowie steuerliche und planerische Zwecke.
Wichtige Aspekte der Grundflächenberechnung:
- Grundlage: Die Berechnung erfolgt meist nach der DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen) oder der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
- Berechnungsmethoden:
- Brutto-Grundfläche (BGF): Gesamtfläche aller Geschosse einschließlich der Außenwände.
- Netto-Grundfläche (NGF): Nutzfläche ohne Außenwände.
- Grundflächenzahl (GRZ): Verhältnis der überbauten Fläche zur Grundstücksgröße.
- Ermittlungsverfahren:
- Messung anhand von Plänen oder vor Ort
- Nutzung digitaler Berechnungsprogramme oder CAD-Systeme
- Relevanz:
- Baurechtliche Vorgaben und Genehmigungen
- Berechnung von Angaben und Steuern
- Stadt- und Raumplanung
Frage jetzt Ihren Wohn- und/oder Grundflächenberechnung an!