Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und dem Auftragnehmer,

ein Vertrag zustande

Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Kunden) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten diesem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

Die Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechts&fauml;hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Die Grundlage jeden Auftrages sind ausschließlich die in dem Auftrag für Planungs- und Beratungsleistungen schriftlich festgelegten Vereinbarungen.

Mit der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung eines Energieausweises oder anderer Leistungen in elektronischer (z.B. Internet, e-mail) ist noch kein verbindliches Angebot durch den Auftragnehmer verbunden. Erst die Übersendung von Daten durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer stellt ein Vertragsangebot und damit eine verbindliche Bestellung des Energieausweises oder anderer Leistungen dar. Ein Vertrag kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder mit dem Versenden des Energieausweises oder sonstiger Leistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zustande. Der Auftraggeber ist für die korrekte Eingabe bzw. Übermittlung seiner Daten verantwortlich und verpflichtet sich diese genau anzugeben. Bei Rückfragen oder Unsicherheit setzt sich der Auftraggeber vorher mit dem Auftragnehmer zur Klärung in Verbindung. Eine Zugangsbestätigung der übermittelten Daten erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

Erfolgt eine Datenaufnahme durch den Auftragnehmer vor Ort, so erfolgt diese nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bestellung des Auftrages aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen abzulehnen. Lehnt der Auftragnehmer die Bestellung ab, erhält der Auftraggeber eine schriftliche oder mündliche Nachricht. Bei Bestellung auf elektronischem Weg stellt eine eventuelle Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

Auftragsabwicklung

Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Auftragnehmer nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung ihrer Sachkunde gewährleisten.


Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber ermächtigt, die für die Erstellung der Bewertung, erforderlichen Auskünfte, insbesondere bei Behörden, einzuholen. Der Auftraggeber teilt dem Auftraggeber die ihm bekannten nicht eingetragenen Lasten und Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbedingungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (insbesondere „Altlasten“ bzw. „Altlastenverdacht“) mit.


Der Auftraggeber geht bei der Auftragsabwicklung davon aus, dass die nicht mitgeteilten, zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks und des Gebäudes nicht bestehen, die vorhandenen Baulichkeiten gemäß der vorgelegten Pläne genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll.


Die vom Auftraggeber nicht mitgeteilten nicht, offensichtlichen Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung, Vor-Ort Beratung, Energieberatung, Unterstützung bei KfW-Fördermaßnahmen sowie bei Konzeptentwicklungen zur Sanierung von Technik und Gebäude unberücksichtigt. Sofern nicht besonders beauftragt, werden vom Auftragnehmer keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt.
Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags die Ortsbesichtigung durchzuführen sowie auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Sachverhaltsermittlungen in den öffentlichen Registern und bei den zuständigen Behörden anzustellen. Die Abstimmung und Organisation der Ortsbesichtigung mit den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Soweit für die Unterlagenbeschaffung Kosten entstehen, die vorhersehbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert der vereinbarten Leistung stehen, hat die Sachverständige die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.Informationen über den Inhalt öffentlicher Register und Auskünfte sonstiger öffentlicher Stellen (z.B. bezüglich des abgabenrechtlichen Zustands) dürfen vom Auftragnehmer, soweit sie nicht vom Auftraggeber als schriftliche Auszüge vorgelegt werden, aus Kostengründen telefonisch eingeholt werden.


Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der gültigen und relevanten Normen und Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung) und unter Berücksichtigung gängiger Berechnungsverfahren erstellt.


Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen wieder zurückgegeben. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, hiervon Kopien für ihre Unterlagen anzufertigen.


Auf Anfrage erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Diese Verschwiegenheitspflicht umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Sie gilt auch für alle Personen, denen sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags bedient. Die Verschwiegenheitspflicht endet dort, wo der Auftragnehmer gesetzlich zur Offenbarung verpflichtet ist. Der Auftragnehmer ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtungen zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

Eigentumsvorbehalt / Urheberschutz

Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars verbleiben die gelieferten Planungs- und Beratungsleistungen im alleinigen Eigentum vom Auftragnehmer. Bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen verbleibt das Urheberrecht, soweit sie urheberrechtfähig sind, bei ihr. Entsprechend darf der Auftraggeber die beauftragte Leistung nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbart wurde. Anderweitige Verwendungen sowie die Weitergabe vom Gutachten oder sonstigen Werken an Dritte ist nur nach gesonderter schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer gestattet.

Preise

Das Honorar bestimmt sich entweder pauschal nach a) einem festen Betrag oder b) nach Zeitaufwand bzw. einer konkreten Vereinbarung. Die Preise auf Internetseiten dienen lediglich zur Orientierung. Es gilt der Betrag, der schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurde.


Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist – wenn nichts anderes vereinbart oder in der übergebenen Leistungsbeschreibung angegeben ist – nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


Die Ansprüche der Vergütung sind mit Erhalt der Honorarabrechnung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz (§ 288 BGB).


Mehrere Auftraggeber sind dem Auftragnehmer als Gesamtschuldner zur Zahlung der Vergütung nach dieser Vereinbarung verpflichtet.


Sofern nicht anders vereinbart, sind zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung anfallende Reisekosten vom Auftraggeber zu erstatten und werden ohne Zuschlag wie folgt weiter berechnet: Fahrtkosten auf der Grundlage von € 0,60 pro gefahrenem Kilometer, Bahnkosten 1. Klasse, Flugkosten (Businessclass) zum nächst gelegenen Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie. Sonstige Nebenkosten (Kopien, Porto, Kurier, Telefon, Ämterauskünfte etc.) sind gegen Nachweis in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten.


Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag beruht.

Haftungsregelung

Die Leistungen (z.B. Energieausweis, Energieberatung, Wertermittlung) sind nur für den Auftraggeber und dessen Beauftragungszweck bestimmt. Gegen Verstöße des § 5 behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Schadensersatzansprüche vor. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn diese durch eine mangelhafte Leistung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch eine mangelhafte Nacherfüllung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers auf Nacherfüllung werden hiervon nicht berührt.


Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regeln gelten nicht gegenüber Verbrauchern. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Der Auftragnehmer weist an dieser Stelle darauf hin, dass er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von 150.000,– € abgeschlossen hat.


Die Ansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist. Sofern nichts anderes vereinbart, zählen hierzu insbesondere, indes nicht abschließend, die vollständige Überlassung der zugesagten Unterlagen und Informationen, die Zugänglichmachung eines zu besichtigenden Objektes sowie die Zahlung eines vereinbarten Vorschusses. Die Haftung ist jedoch in jedem Fall auf die vom Auftragnehmer enthaltenen Arbeiten beschränkt.
Mängel sind nach Feststellung unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bewertung des Auftragnehmers schriftlich anzuzeigen. Alle Schadensersatzansprüche in Bezug auf die erbrachte Leistung verjähren nach 3 Jahren. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Datenschutz

Der Auftragnehmer st berechtigt, sämtliche Daten über den Auftraggeber, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet alle Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen; das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 649 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.


Auftraggeber und Auftragnehmer können den Auftrag jedoch jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe für den Auftraggeber sind insbesondere: eine grobe Vertragspflichtverletzung des Auftragnehmers. Wichtige Gründe für den Auftragnehmer sind insbesondere: Verweigerung einer notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, unzulässige Einwirkung des Auftraggebers auf den Auftragnehmer, Schuldnerverzug oder Vermögensausfall des Auftraggebers. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftraggebers entsteht kein Honoraranspruch. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftragnehmers behält diese ihren Honoraranspruch, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die die Sachverständigen ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, verzögerte Selbstbelieferung, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Gerichtsstand/Erfüllungsort

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen und die nicht gütlich beigelegt werden können, wird Kaufbeuren vereinbart.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs